Unsere Formel für die
Vereinbarkeit lautet:

excellence
all-round
service
you first
Full Service 360°.
Seit über 15 Jahren.
Wir sind ein externer Dienstleister für alle Anliegen rund um die Vereinbarkeit von Arbeitswelt und Privatleben.
Wir verfügen über ein weitreichendes Netzwerk von Spezialisten unterschiedlicher Fachrichtungen aus den Bereichen Erziehung, Pflege, Sozialpädagogik, Therapie und Organisation.
Wir liefern immer eine Lösung – egal ob in der Vermittlung von Hauspersonal oder von Einrichtungsplätzen. Die eigene Online–Kartei ermöglicht eine schnelle und punktgenaue Personalvermittlung. Auch in der Notfallbetreuung.
Unser Beratungsteam besteht aus zertifizierten Pädagog:innen, Pflegefachkräften, Heilpraktiker:innen für Psychotherapie, Psycholog:innen und einer Onkolotsin. Fachschulungen und Weiterbildungen gehören zur jährlichen Zielvereinbarung.
Unser Ziel ist es, unseren Kunden konstant einen verlässlichen und hochwertigen Service zu bieten. Darum ist für uns ein top Qualitätsmanagement das zentrale Element. Unsere Reaktionszeit liegt innerhalb 1 Stunde. Unsere Beratungskontinuität wird durch 1 Berater:in/Fall gewährleistet.
Wir sind erfahren im Umgang mit exklusiven Ansprüchen, außerordentlichen Anliegen und internationalen Begebenheiten. Als Experten bieten wir jederzeit Lösungsansätze für komplexe Aufgaben. Beratungssprachen sind Deutsch und Englisch.
Unser Leistungsportfolio:
Ein Rundum-Sorglos-Paket
Vier Leistungsbereiche, die es in sich haben. Immer genau so, wie es gebraucht wird.
Themenschwerpunkte
- Schwangerschaft & Mutterschutz
- Elternzeit / Karenz
- Familienleistungen / Erwerbsersatz
- Kinderbetreuungsformen
- Schule & Bildung
- Verfügungen & Vollmachten
- Pflegeversicherung
- Hilfsmittel
- Wohn- und Betreuungsformen
Themenschwerpunkte
- Achtsamkeit & Selbstfürsorge
- Zeitmanagement & Struktur
- Rollenbilder & Partnerschaft
- Elternschaft & Erziehung
- Ernährung & Vitalität
- Krankheit & Pflege
- Relocation
Themenschwerpunkte
- Hebammen Vor-/Nachsorge
- Kinderbetreuung / Notnanny
- Nachhilfe
- Haustierbetreuung
- Haushalt & Garten
- Seniorenbetreuung
- Pflegebetreuung
- Pflegedienst
- Besuchsdienst
- Lieferservice
Themenschwerpunkte
- Kita, Tagespflege
- Schule/Hort, Nachhilfe
- Förderangebote / Inklusion
- Schulferien, Sprachkurse/-reisen
- Kurse für Eltern & für Kinder
- Pflegeheim, Pflegehotel
- Tages- und Kurzzeitpflege
- Kur-/Reha-Einrichtungen
- Palliativ-/ Hospizversorgung
Ergänzende Informationen
zum easy. Familienservice
zum easy. Familienservice
Der EASY.Familienservice ist ein externer Beratungs- und Vermittlungsdienst mit dem Auftrag, Beschäftigte in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ganzheitlich zu entlasten. Das Unterstützungsangebot mit Beratung, Vermittlung und Coaching umfasst die Bereiche Elternschaft, Pflege & Krankheit, Haushalt/Garten & Haustier sowie die eigene Ressourcenaktivierung.
Alle Anliegen und Beratungen werden absolut vertraulich behandelt. Der Schutz der Privatsphäre ist jederzeit gem. Datenschutzverordnung gewährleistet.
Angebote werden individuell und nach Bedarf erstellt. Die Kosten hängen davon ab, welche Rolle der Familienservice einnehmen soll. Einmalig oder dauerhaft, als Ergänzung zu bestehenden Angeboten oder als Stand-alone-Angebot.
Einfach und schnell. Innerhalb weniger Tage kann Ihr Familienservice starten. Ein Kommunikationspaket für die interne Bekanntmachung steht für Sie bereit.
Als ganzheitlich agierender Dienstleister werden die persönlichen Bedürfnisse der Beschäftigten in schwierigen Situationen oder Lebensphasen bedient. Dabei bleibt der wirtschaftliche Nutzen des Unternehmens im Fokus: Hohe Arbeitgeberattraktivität und geringere Kosten durch weniger Fehltage.
Aktuelles
Wann immer es etwas Neues gibt, werden Sie es hier finden.
Wer unentgeltlich im häuslichen Umfeld Personen pflegt, kann den sogenannten Pflegepauschbetrag beantragen. Voraussetzung für den Pauschbetrag ist mind. der Pflegegrad 2 oder ein Grad der Schwerbehinderung von mind. 20.
Damit der Pflegepauschbetrag gewährt wird, muss dieser in der Steuererklärung in der Anlage zu außergewöhnlichen Belastungen mit den Daten der pflegebedürftigen Person angegeben werden. Als Nachweis genügt die Einstufung des Pflegegrade oder der Schwerbehindertenausweis.
Hinweis: Selbst wenn die Pflege erst im Dezember der Steuer-Jahres begonnen hat, kann der gesamte Pauschbetrag genutzt. Das sind bei PG 2 600 Euro, PG3 1.100 Euro, PG 4 & 5 sowie Merkzeichen H 1.800 Euro und zwischen 384 Euro und 2.840 Euro je nach Grad der Behinderung.
Sollte sich der Pflegegrad oder der Grad der Behinderung im Verlauf des Jahres erhöhen, sollte der höhere Grad angegeben werden, da dieser für das ganze Jahr gilt.
Wenn sich mehrere Angehörige die Pflege einer Person teilen, kann der Pauschbetrag von allen Beteiligten Personen beantragt werden. Der Betrag würde entsprechend aufgeteilt werden. Andersherum kann der Pauschbetrag auch mehrfach beantragt werden, sollte eine Person die Pflege mehrerer Personen, bspw. Mutter und Vater, übernehmen.
Laut aktuellem Bericht des BMBFSFJ steigt der Frauenanteil in Aufsichtsräten weiter: 2022 lag er bei 27,4 Prozent, in Unternehmen mit fester Quote sogar bei 37,7 Prozent. In Vorständen bleibt der Anteil dagegen niedrig – trotz leichter Zunahme auf 13 Prozent.
Die Zahlen zeigen: Fortschritte sind erkennbar, doch echte Gleichstellung braucht weiterhin gute Vereinbarkeitsbedingungen und eine familienfreundliche Unternehmenskultur.
Für Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für einen Familienurlaub zu erhalten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. bietet mit mehr als 80 gemeinnützigen Ferienstätten spannende Freizeitangebote für die ganze Familie. Derzeit sind sowohl für die Sommer- als auch die Herbstferien noch freie Plätze verfügbar. In 11 von 16 Bundesländern kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden, allerdings variieren die Bedingungen je nach Land. Genaue Informationen finden Sie hier.